Großer Erfolg: Karfreitag und Allerseelen zurückgewonnen

Überraschend und ohne Einvernehmen mit der Personalvertretung hat die damalige Bundesministerin Hartinger-Klein (FPÖ) vor Ostern 2019 die bis dahin geltenden Regelungen für Bedienstete an Karfreitag und Allerseelen überraschend außer Kraft gesetzt.

Die beiden Zentralausschüsse des BMASGK, jeweils vertreten durch ihre Vorsitzenden Georg Flack (BMASK) und Irmgard Pahr (BMG), führten daraufhin mehrere Gesprächsrunden mit dem Dienstgeber zur Thematik Karfreitag und Allerseelen. Es ist uns nach inhaltlich harten, aber kollegial geführten Gesprächen gelungen, folgende Regelung für Karfreitag und Allerseelen erfolgreich zu vereinbaren:

Am Karfreitag und Allerseelentag können nachstehende Bedienstete nach Diensteszulässigkeit ganztägig vom Dienst befreit werden:

Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 50%

• Bedienstete mit Kindern bzw. mit Kindern von Lebensgefährten oder Lebens-gefährtinnen im Alter bis zu 15 Jahren (Ende der Schulpflicht).

Wir, die FSG, bedanken uns beim Dienstgeber, besonders bei Bundesministerin Brigitte Zarfl und Gruppenleiter Hannes Fischer, und freuen uns, dass unsere sozialpartnerschaftlich geführte Gespräche schlussendlich zu einem guten Ergebnis für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen im BMASGK geführt haben.