Was bedeutet der neue IT-Standardarbeitsplatz 2020?

Der Dienststellenausschuss BMASK hat in seiner Septembersitzung einstimmig zum Vorhaben des Dienstgebers zum „IT-Standardarbeitsplatz 2020“ Stellung genommen und darin die geforderte Wahlfreiheit der MitarbeiterInnen zwischen einem herkömmlichen PC-Arbeitsplatz mit Stand-PC oder der Mobile Worker III Ausstattung betont.

Für uns FSG-PersonalvertreterInnen ist es wichtig, dass die Entscheidung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegt, ob für ihre Arbeitsweise und Anwendungen weiterhin ein herkömmlicher PC-Arbeitsplatz mit Stand-PC passender ist oder die neue MobileWorker III Ausstattung aktiv – aus eigenem Interesse – angefordert werden sollte. Die vom Dienstgeber in seinem Entwurf geplante mehr oder weniger fixe Zuteilung der IT Ausstattung der Bediensteten entlang ihrer Besoldungsstufe oder Leitungsfunktion ist aus unserer Sicht nicht zweckdienlich.

Die Freiwilligkeit haben wir PersonalvertreterInnen durchgesetzt! Ebenso durchgesetzt haben wir, dass praktisch ALLE Bediensteten, d.h. auch B und C Bedienstete, ein Mobileworker III Notebook bekommen können (wenn es angefordert wird).

Klar muss uns allen sein: MitarbeiterInnen mit einer Mobileworker III Infrastruktur (also mit diesem Notebook) können vom Dienstgeber bei hoher Dringlichkeit leichter dazu verpflichtet werden, auch zu Hause am Wochenende diese Ressourcen zu benutzen. Außer, dieses Gerät steht im Büro (oder es wird überhaupt die Variante des stationären Desktop-PC beibehalten). Deshalb gilt es genau zu überlegen, ob mensch ein solches Mobileworker III Notebook haben will oder nicht.