Bundes-Personalvertretungswahlen 27./28. November 2019

Die Wahlberechtigten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sind am Mittwoch, 27. November und am Donnerstag, den 28. November 2019 aufgerufen, ihre Personalvertretungen für den Dienststellenausschuss (13 Mitglieder) und für den Zentralausschuss (fünf Mitglieder) zu wählen.

Gewählt werden zudem die Behindertenvertrauensperson sowie deren drei StellvertreterInnen.

Einsicht in die Wählerlisten und Wahlordnung

Die Liste der Wahlberechtigten und die Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung liegen bis 6. November 2019 (täglich von 9:00 bis 16:00 Uhr) zur Einsicht auf:
 am Standort Stubenring im Zimmer 2/164,
 am Standort Radetzkystraße, Zimmer 1K12 und
 am Standort Favoritenstraße im Zimmer 5/503.

Die zugelassenen Wahlvorschläge sowie Zeit und Ort der Stimmabgabe werden spätestens am 13.11.2019 durch Anschlag an den genannten Standorten der Dienststelle kundgemacht sowie im Intranet des BMASGK veröffentlicht.

Fragen zur Wahl? Das FSG-Team steht gerne zur Verfügung!

Das Wahlrecht ist grundsätzlich persönlich auszuüben. Kann eine wahlberechtigte Person am Wahltag/den Wahltagen ihr Stimmrecht an dem Ort nicht anwesend sein, an dem sie ihr Stimmrecht auszuüben hat, ist sie berechtigt, beim Dienststellenwahlausschuss ihre Zulassung zur Briefwahl zu beantragen.

Mehr Information zur Personalvertretungswahl sind auf den Intranetseiten der Personalvertretung zu finden: https://info.sozialministerium.at/ -> Personalvertretung -> Personalvertretungswahlen